Versicherungsfragen bereits in der Planungsphase bedenken.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung empfehlen wir unseren Kunden, den Logistik-Partner bereits in der Projektplanungsphase einzubinden. So kann schon vor Vertragsabschluss die Verteilung der kaufmännischen Risiken zwischen den Parteien besprochen werden. Dies ist wichtig, da sich z.B. unterschiedliche Haftungsgrundlagen und -einschränkungen je nach Verkehrsträger auf die Vertragsgestaltung auswirken.*
Umfassenden Versicherungsschutz wählen.
Mit der Neufassung der AGB der deutschen Spediteure** besteht seit Januar 2003 keine Transportversicherung über den Logistik-Dienstleister mehr. Um einen umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten, muss der Auftraggeber den Logistikpartner auffordern, eine Versicherung abzuschließen. Wir empfehlen eine Transportversicherung unabhängig von der kaufmännischen Gefahrtragung. Diese Versicherung kommt für alle versicherten Schäden und Verluste an den Gütern auf, unabhängig davon in wessen Gefahrtragungsbereich die Schäden sich ereignet haben.
Versicherung für internationale Transportverträge.
Bei Außenhandelsverträgen für internationale Transporte gelten die sogenannten Incoterms® 2010. Incoterms sind weltweit anerkannte und einheitliche Liefer- und Vertragsbedingungen, die eine standardisierte Abwicklung im internationalen Transportgeschäft ermöglichen. Diese Bestimmungen legen die Risiko- und Kostenverteilung sowie die Sorgfaltspflicht zwischen den Vertragspartnern fest.
Und sollte doch ein Transportschaden entstehen…
Um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, sollten Sie sich schnellstmöglich um den Nachweis des Schadens kümmern. Beachten Sie dafür folgende Verhaltensregeln:
- Untersuchen Sie Ihre Güter direkt bei Erhalt auf Schäden.
- Reklamieren Sie vorhandene Schäden sofort schriftlich auf dem Frachtdokument.
- Informieren Sie uns schriftlich über entstandene Schäden.
- Halten Sie die beschädigten Transportgüter für eine Besichtigung bereit.
*Vgl. HGB, CMR, CIM, CMNI und verschiedene internationale Luft- und Seefrachtsabkommen.
**ADSp: Abkürzung für Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen, die Änderungen wurden zum 1. Januar 2003 wirksam.